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Der Durchführungsweg für Gutverdiener.
Die Unterstützungskasse zählt zu den ältesten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich besonders für Gutverdiener, die ihren Lebensstandard im Alter aufrechterhalten wollen.
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Über die Unterstützungskasse haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter steuerbegünstigt in nahezu uneingeschränkter Höhe zu versorgen. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – entweder direkt von ihm oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Als Versorgungsleistungen können Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden. Sie werden durch die Unterstützungskasse direkt an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt.
Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es ein Sicherheitsnetz:
Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers über den PSV a. G. geschützt. Demzufolge hat der Arbeitgeber auch Beiträge an den PSV a. G. zu zahlen.
Um den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering zu halten, bietet es sich für kleinere Unternehmen an, ihre Versorgung über sogenannte Gruppenunterstützungskassen wie die NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. abzuwickeln. Diese übernehmen gegen Gebühr einen Großteil des Verwaltungsaufwands.
AssCompact-bAV-Award 2020
Seit Jahren zählt die NÜRNBERGER zu den Top-Anbietern in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei der Verleihung der AssCompact-bAV-Awards 2020 unterstrich die NÜRNBERGER einmal mehr ihre Ausnahmestellung im bAV-Markt und holte sich mit der NÜRNBERGER Unterstützungskasse den ausgezeichneten 2. Platz.
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